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Energieeffizienz

Hinweise zum Energiedienstleistungsgesetz (§ 4 Abs. 1 und 2 EDL-G)

Am 12.11.2010 ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesrepublik die EU-Energiediestleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt.

Ziel und Zweck des EDL-G ist es, “die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Einergiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern”.

Die gesetzlichen Regelungen sind im Detail abrufbar auf der Seite
http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/index.html.

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und der Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter
http://www.bfee-online.de 

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter:
http://www.ganz-einfach-energiesparen.de