Alle Antworten auf Ihre Fragen
Sollten Sie Fragen rund um Ihre Flüssiggaslieferung von flüssiggas online haben, beantworten wir diese gern! Die häufigsten Fragen samt Antworten haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengefasst. Unter den jeweiligen Themenbereichen finden Sie viele Informationen und nützliche Tipps.
Allgemeines
Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.
Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten auf der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) finden Sie unter www.bfee-online.de. Als Spezialist für Fragen des effizienten Umgangs mit Energie, können Sie sich aber auch gerne an uns wenden.
Die Lebensdauer von oberirdischen Flüssiggastanks liegt zwischen 30 und 40 Jahren. Wenn Sie Ihren Gastank jedoch ordnungsgemäß regelmäßig prüfen lassen und den Tank gut pflegen, sind auch 50-60 Jahre denkbar.
Räume richtig heizen
Folgende Richtwerte für die ideale Raumtemperatur empfiehlt das Umweltbundesamt:
– Badezimmer: 22°C
– Wohn- und Arbeitszimmer: 20°C
– Kinderzimmer: 20°C
– Küche: 18°C
– Schlafzimmer: 17°C
(Jedes Grad höhere Raumtemperatur verursacht zusätzliche Heizkosten von 6%.)
Konstante Durchschnittstemperatur
Lassen Sie Räume nicht auskühlen, denn das anschließende Aufheizen erfordert einen höheren Heizwasserdurchfluss und verursacht so überproportional hohe Kosten. Bei einer längeren Abwesenheit ist eine reduzierte Beheizung als Frostschutz sinnvoll.
Freie Luftzirkulation
Heizkörper sollten nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden. Achten Sie auch darauf, dass eine optimale Zirkulation der Raumluft sichergestellt ist.
Rollläden schließen
Schließen Sie nachts Rollläden, Fensterläden oder Vorhänge, damit die Wärme im Raum bleibt.
Richtig lüften
Zum Austausch der Raumluft und damit zur Verringerung der Feuchtigkeit in den Räumen mehrmals kurz und intensiv bis zu 10 Minuten lüften (dabei sollte die Heizung abgestellt sein). Auf Dauerbelüftung durch gekippte Fenster verzichten.
Heizkörper entlüften
Wenn der Heizkörper bei aufgedrehtem Thermostatventil nicht mehr richtig warm wird, dann muss er entlüftet werden. Zum Entlüften die Heizung ausschalten und die Heizkörperthermostate öffnen. Die Heizkörper können nach 20 Minuten entlüftet werden. Anschließend Thermostatventile schließen und den Wasserfüllstand der Heizungsanlage prüfen. Eventuell muss Wasser nachgefüllt werden. Zum Schluss die Heizungsanlage wieder einschalten.
Auf den Warmwasserverbrauch achten
Überlegter Warmwasserverbrauch spart mehrfach: Brennstoffkosten, Wasserkosten und Abwassergebühren.
Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie uns Mo. bis Fr. von 7:00 bis 17:00 Uhr telefonisch unter 02156 91880. Oder verwenden Sie ganz komfortabel rund um die Uhr unser Kontaktformular. Beachten Sie bitte, dass wir über das Formular und auch per Telefon keine Bestellungen entgegennehmen können. Die Bestellung erfolgt ausschließlich online über unsere Website flüssiggasonline.de
Im Bezug auf den Heizwert entspricht 1 kg Flüssiggas im Vergleich zu anderen Energiequellen:
· 1,30 l Heizöl
· 1,58 kg Steinkohle
· 12,9 kWh Strom
· 2,6 kg Holzpellets
Ein erdgedeckter Tank benötigt am wenigsten Platz und bietet einen guten Schutz gegen äußere Einwirkungen. Bei ausreichendem Platz kann der Flüssiggasbehälter aber auch oberirdisch und im Freien aufgebaut werden. Diese Form der Aufstellung ist kostengünstig und nur mit wenig baulichem Aufwand verbunden. Bei einer halboberirdischen Einlagerung ragen ca. 65 cm aus dem umgebenden Erdreich heraus.
Beachten Sie aber in jedem Falle die Technischen Regeln zur Aufstellung und Einlagerung gemäß TRF (Technische Regeln Flüssiggas).
Drei Tankarten:
– Oberirdischer Lagerbehälter
– Halboberirdischer Lagerbehälter
– Erdgedeckter Lagerbehälter
- Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
- In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
- Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
- Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
- Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.
flüssiggas online liefert Ihnen selbstverständlich ausschließlich Flüssiggas in DIN EN 51622-Qualität. Flüssiggas, das nach dieser Norm hergestellt wird, gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität und damit die Gewähr für eine einwandfreie Verbrennung und den optimalen Einsatz von Flüssiggas in Ihrem Haus. Darüber hinaus bietet es die Grundlage für erleichterte Auflagen im Rahmen der 10-jährigen Prüfung des Behälters.
Die Abkürzung ZÜS steht für “zugelassene Überwachungsstellen”. Dazu zählen bspw. der TÜV oder die DEKRA.
TRF steht für Technische Regeln Flüssiggas. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das vorgibt, was bei der Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Flüssiggasanlagen < 3 t beachtet werden muss.
Flüssiggas ist geruchlos. Durch die Beimischung von Geruchsstoffen erhält es jedoch einen so intensiven Geruch, so dass Sie selbst kleinste austretende Gasmengen sofort riechen.
Bei Gasgeruch:
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt.
- Vermeiden Sie offenes Feuer (Kerzen) ebenso wie Funken, die u.a. beim Rauchen entstehen. Aus diesem Grund dürfen Feuerzeuge und Streichhölzer nicht vor Ort benutzt werden. Auch durch elektronische Geräte können Funken entstehen: Betätigen Sie weder Licht- noch Geräteschalter und ziehen Sie keine Stecker aus den Steckdosen. Benutzen Sie das Telefon nur im Freien.
- Lüften Sie sofort. Durch das Öffnen der Fenster senken Sie die Gaskonzentration im Raum. Dunstabzugshauben oder Ventilatoren dürfen nicht betrieben werden!
- Unterbinden Sie die Gaszufuhr. Schließen Sie dazu das Gasentnahmeventil am Flüssiggasbehälter und die Hauptsperreinrichtung am oder im Gebäude (Drehung im Uhrzeigersinn).
- Bitte warnen bzw. informieren Sie Ihre Mitbewohner. Verzichten Sie dabei auf die Nutzung der Klingel – hierbei könnten sich Funken bilden. Machen Sie durch Klopfen auf sich aufmerksam.
- Verlassen Sie nach Durchführung obiger Maßnahmen so schnell wie möglich das Haus.
- Benachrichtigen Sie die Feuerwehr. Achtung: Telefonieren Sie erst dann, wenn Sie sich außerhalb des Hauses befinden. Hierdurch vermeiden Sie die Funkenbildung im Haus.
Bei Störungen und Undichtigkeiten:
Schließen Sie sofort das Gasentnahmeventil am Flüssiggasbehälter unter der Armaturenhaube – bzw. bei unterirdischen Behältern unter dem Domschachtdeckel. Auch die Hauptsperreinrichtung unmittelbar nach oder vor Eintritt der Rohrleitung in das Gebäude muss geschlossen werden (Drehung im Uhrzeigersinn).
Bei einer Betriebsstörung rufen Sie bitte eine Fachfirma an.
Flüssiggas wird bei der Raffinierung von Erdöl zu Benzin gewonnen. Das Gasgemisch besteht hauptsächlich aus den Kohlenwasserstoffverbindungen Propan und Butan. Seinen Namen verdankt das Gas der Tatsache, dass es sich bereits unter sehr geringem Druck verflüssigt.
Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.
Anlieferung
Die Flüssiggaslieferung erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Auftragsbestätigung. In den Wintermonaten und bei sehr hohem Bestellaufkommen kann sich die Lieferzeit verlängern.
Ein rechtlicher Anspruch auf Einhaltung der 14-tägigen Lieferfrist besteht nicht. Die Lieferdauer kann regional stark variieren.
Grundsätzlich erfolgt kurz vor der Gaslieferung keine separate Ankündigung. Diese ist in vielen Fällen auch nicht notwendig, wenn der Tank frei zugänglich ist. Auf Wunsch kann kostenlos eine Ankündigung per SMS oder E-Mail erfolgen.
Wenn Ihr Behälter allerdings nicht frei zugänglich ist, ist das Hinzubuchen des telefonischen Avis verpflichtend. Mit diesem Service können Sie sich die Lieferung einen Tag vorher telefonisch ankündigen lassen. Wegen des dadurch entstehenden Mehraufwandes erheben wir einen Aufschlag in Höhe von 5,00 EUR inkl. 19% MwSt. Sofern Ihr Tank frei zugänglich ist, können Sie das telefonische Avis ebenfalls -in diesem Fall freiwillig- dazubuchen. Ein Avis per E-Mail oder SMS ist immer kostenlos möglich.
Der Behälter ist nicht frei zugänglich, wenn unsere Spedition den Behälter nicht selbstständig erreichen kann (z.B. durch verschlossene Zäune / Gartentore / Domschachtdeckel, Zufahrtswege für LKW nicht befahrbar).
Ja, wir liefern deutschlandweit.
Bezahlung
Sie zahlen ganz einfach per Überweisung nach Lieferung. Rechnungen werden unmittelbar nach der Befüllung erstellt und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Hinweis: Ausschlaggebend für die Rechnungsstellung ist die tatsächlich gelieferte Menge. Die in Ihren Tank gefüllte Menge wird durch einen geeichten Zähler gemessen und als Literangabe auf Ihrem Lieferschein ausgewiesen.
Einen Aufschlag erhebt flüssiggas online für die telefonische Ankündigung des Liefertermins (telefonisches Avis). Dies bedeutet für uns zusätzlichen Aufwand, der in den knapp kalkulierten Preisen nicht enthalten ist. Der Aufschlag für das telefonische Avis beläuft sich auf 5,00 EUR inkl. 19% MwSt. Sofern Ihr Tank frei zugänglich ist, können Sie das telefonische Avis freiwillig zubuchen. Ein Avis per E-Mail oder SMS ist immer kostenlos möglich. Bei einem nicht frei zugänglichen Tank ist das Hinzubuchen des telefonischen Avis jedoch verpflichtend. Andernfalls ist eine Lieferung und die damit verbundene Leistungserfüllung für unsere Spedition nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollte Ihr Tank, anders als angegeben, nicht frei zugänglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen die uns entstandene Mehrarbeit nach Aufwand zu berechnen.
Flüssiggas bestellen
Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.
Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.
Unser Online-Bestellprozess erfolgt in 5 unkomplizierten Schritten:
- Preisrechner
Unser Preisrechner vermittelt Ihnen als Kunde:in auf schnelle und bequeme Art, mit welchen Kosten Sie bei einer Vollfüllung Ihres Tanks zu rechnen haben. Sie geben lediglich die Postleitzahl des Behälterstandortes sowie dessen Füllstand an und wählen Ihre Tankgröße aus. Schon erhalten Sie Ihren Flüssiggaspreis, die sich errechnende Bestellmenge und den Gesamtpreis inkl. MwSt. und Transport angezeigt. - Eingabe der persönlichen Daten
Sie geben Ihre persönlichen Daten, wie Name, Anschrift des Behälterstandortes und E-Mailadresse an, ggf. auch eine davon abweichende Rechnungsadresse. - Angabe der Behälterdaten
Nun benötigen wir noch die Behälterdaten (Behälternummer, Hersteller, Baujahr, Lagerart). Den Eigentumsnachweis zu Ihrem Tank (am besten die Rechnung über den Kauf) sowie die aktuellen Prüfungsdokumente können Sie im Online-Bestellprozess bequem hochladen oder Sie hinterlegen Sie später in unserem Kundenportal. Alternativ senden Sie uns diese nach Abschluss der Bestellung per E-Mail zu. - Zahlarten
Wir stellen Ihnen nach der Belieferung eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug. - Bestätigungsseite
Zum Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten. Dabei können Sie diese noch einmal überprüfen und ggf. ändern. Sind alle Daten korrekt, brauchen Sie Ihre Bestellung nur noch per Klick abzusenden. Alle Informationen zur Ihrer Bestellung erhalten Sie außerdem noch einmal per E-Mail zugeschickt.
Die Flüssiggaslieferung erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Auftragsbestätigung. In den Wintermonaten und bei sehr hohem Bestellaufkommen kann sich die Lieferzeit verlängern.
Ein rechtlicher Anspruch auf Einhaltung der 14-tägigen Lieferfrist besteht nicht. Die Lieferdauer kann regional stark variieren.
Ihren aktuellen Tankinhalt können Sie über die Inhaltsanzeige an Ihrem Tank ablesen. Diese befindet sich unter der abschließbaren Haube Ihres Flüssiggastanks. Auf einer Skala von 0-95 % wird die aktuelle Füllstandsmenge angezeigt. Achtung: Auf Grund von Sicherheitsvorschriften darf ein Gastank maximal 85 % Flüssiggas enthalten – damit wird sichergestellt, dass genügend Puffer für eine temperaturbedingte Ausdehnung des Gases gegeben ist.
Die Mindestbestellmenge beträgt 500 Liter. Bei unserer attraktiven Preisgestaltung ist die Belieferung von kleineren Liefermengen leider nicht möglich.
Ab dem 01.04.2024 werden 19% Mehrwertsteuer auf Flüssiggas-Lieferungen und unsere damit verbundenen Dienstleitungen wie Prüfungen, Avise etc. fällig. Ausschlaggebend ist der Liefertermin.
Grundsätzlich erfolgt kurz vor der Gaslieferung keine separate Ankündigung. Diese ist in vielen Fällen auch nicht notwendig, wenn der Tank frei zugänglich ist. Auf Wunsch kann kostenlos eine Ankündigung per SMS oder E-Mail erfolgen.
Wenn Ihr Behälter allerdings nicht frei zugänglich ist, ist das Hinzubuchen des telefonischen Avis verpflichtend. Mit diesem Service können Sie sich die Lieferung einen Tag vorher telefonisch ankündigen lassen. Wegen des dadurch entstehenden Mehraufwandes erheben wir einen Aufschlag in Höhe von 5,00 EUR inkl. 19% MwSt. Sofern Ihr Tank frei zugänglich ist, können Sie das telefonische Avis ebenfalls -in diesem Fall freiwillig- dazubuchen. Ein Avis per E-Mail oder SMS ist immer kostenlos möglich.
Der Behälter ist nicht frei zugänglich, wenn unsere Spedition den Behälter nicht selbstständig erreichen kann (z.B. durch verschlossene Zäune / Gartentore / Domschachtdeckel, Zufahrtswege für LKW nicht befahrbar).
Ein erdgedeckter Tank benötigt am wenigsten Platz und bietet einen guten Schutz gegen äußere Einwirkungen. Bei ausreichendem Platz kann der Flüssiggasbehälter aber auch oberirdisch und im Freien aufgebaut werden. Diese Form der Aufstellung ist kostengünstig und nur mit wenig baulichem Aufwand verbunden. Bei einer halboberirdischen Einlagerung ragen ca. 65 cm aus dem umgebenden Erdreich heraus.
Beachten Sie aber in jedem Falle die Technischen Regeln zur Aufstellung und Einlagerung gemäß TRF (Technische Regeln Flüssiggas).
Drei Tankarten:
– Oberirdischer Lagerbehälter
– Halboberirdischer Lagerbehälter
– Erdgedeckter Lagerbehälter
- Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
- In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
- Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
- Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
- Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.
Bevor wir Ihren Auftrag bestätigen können, benötigen wir Ihren Eigentumsnachweis zum Behälter (am besten eine Rechnung über den Behälterkauf) sowie die aktuellen Prüfbescheinigungen (Äußere und Innere Prüfung sowie Rohrleitungs-Prüfung). Sofern bei Ihrem Flüssiggastank aufgrund des Baujahres noch keine Innere Prüfung durchgeführt wurde, benötigen wir stattdessen die Konformitätserklärung des Behälterherstellers. Sie haben die Möglichkeit, die Dokumente im Bestellprozess hochzuladen oder im Nachgang in unserem Kundenportal zu hinterlegen. Alternativ können Sie sie uns gerne auch per E-Mail nachreichen.
Unter einem telefonischen Avis versteht man die telefonische Ankündigung des Liefertermins. Im Gegensatz zu einer Ankündigung per E-Mail oder SMS (immer kostenlos enthalten!) bedeutet ein telefonisches Avis für uns zusätzlichen Aufwand, der in den knapp kalkulierten Preisen nicht enthalten ist. Der Aufschlag für das telefonische Avis beläuft sich auf derzeit 5,00 EUR inkl. 19% MwSt. Sofern Ihr Tank frei zugänglich ist, können Sie das telefonische Avis freiwillig zubuchen. Bei einem nicht frei zugänglichen Tank ist das Hinzubuchen des telefonischen Avis verpflichtend. Andernfalls ist eine Lieferung und die damit verbundene Leistungserfüllung für unsere Spedition nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sollte Ihr Tank, anders als angegeben, nicht frei zugänglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen die uns entstandene Mehrarbeit nach Aufwand zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.
Warten Sie nicht, bis Ihr Tank fast leer ist, riskieren sie keinen Heizungsausfall. Ab Auftragsbestätigung durch uns dauert es in der Regal 14 Arbeitstage bis zur Lieferung. Da auch die Prüfung Ihrer Dokumente (Eigentumsnachweis) einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, abhängig von Ihrem Gebrauchsverhalten, rechtzeitig zu bestellen. Die exakte Lieferdauer kann regional stark variieren und unter Umständen auch deutlich unter 14 Arbeitstage betragen.
Einen Aufschlag erhebt flüssiggas online für die telefonische Ankündigung des Liefertermins (telefonisches Avis). Dies bedeutet für uns zusätzlichen Aufwand, der in den knapp kalkulierten Preisen nicht enthalten ist. Der Aufschlag für das telefonische Avis beläuft sich auf 5,00 EUR inkl. 19% MwSt. Sofern Ihr Tank frei zugänglich ist, können Sie das telefonische Avis freiwillig zubuchen. Ein Avis per E-Mail oder SMS ist immer kostenlos möglich. Bei einem nicht frei zugänglichen Tank ist das Hinzubuchen des telefonischen Avis jedoch verpflichtend. Andernfalls ist eine Lieferung und die damit verbundene Leistungserfüllung für unsere Spedition nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollte Ihr Tank, anders als angegeben, nicht frei zugänglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen die uns entstandene Mehrarbeit nach Aufwand zu berechnen.
Ja, wir liefern deutschlandweit.
Prüfungen
Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.
Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.
Je nach Prüfungsart (Innere Tankprüfung, Äußere Tankprüfung oder Rohrleitungsprüfung) dauert die Prüfung zwischen 30 und 90 Minuten.
Die Prüfung dauert zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Bauart Ihres Flüssiggastanks.
- Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
- In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
- Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
- Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
- Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.
Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Diese sind durch den Betreiber – in Ihrem Falle: Sie als Eigentümer – zu veranlassen. Das Ergebnis der Prüfungen muss schriftlich bescheinigt werden. Der Zweck der Prüfungen ist es zu beurteilen, ob sich die geprüften Anlagenteile zum Prüfzeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand für die vorgesehene Betriebsweise befinden und ob zu erwarten ist, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen der Regelwerke entsprechen werden.
Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige der ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle). Es erfolgt alle 2 Jahre die “äußere Prüfung”, alle 10 Jahre die “innere Prüfung”. Hier gilt die TRF (Technisches Regelwerk Flüssiggas/Betriebssicherheitsverordnung).
Alle 10 bzw. 5 Jahre müssen die Rohrleitungen, Armaturen und Gasverbrauchsgeräte durch einen Sachverständigen oder durch eine Fachfirma geprüft werden.
Einen Sachverständigen der ZÜS vermittelt Ihnen in der Regel Ihr Gaslieferant oder der Verkäufer des Tanks.
Bitte legen Sie uns bei der Bestellung die Nachweise über die aktuellsten Prüfungen vor, da wir nur in geprüfte Tanks einfüllen können. Sollten wir bei der Befüllung Unregelmäßigkeiten in den Angaben bemerken, behalten wir uns vor, die Befüllung abzubrechen. Die dabei entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Neben der Rohrleitungsprüfung sind eine Äußere Prüfung durch befähigte Personen alle zwei Jahre Pflicht. Dazu kommt noch die Innere Prüfung – diese ist alle 10 Jahre fällig und wird von zugelassenen Überwachungsstellen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt. Gerne übernehmen wir für Sie die Beauftragung der Prüfungen.
Es müssen aktuelle Behälterpapiere (wie u.a. der Eigentumsnachweis) sowie die letzten Prüfdokumente bereitgehalten werden.
Befähigte Personen sind Fachkräfte, die zum Beispiel an der Deutschen Akademie Flüssiggas qualifizierende Schulungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchlaufen und bestanden haben.
flüssiggas online liefert Ihnen selbstverständlich ausschließlich Flüssiggas in DIN EN 51622-Qualität. Flüssiggas, das nach dieser Norm hergestellt wird, gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität und damit die Gewähr für eine einwandfreie Verbrennung und den optimalen Einsatz von Flüssiggas in Ihrem Haus. Darüber hinaus bietet es die Grundlage für erleichterte Auflagen im Rahmen der 10-jährigen Prüfung des Behälters.
Der Domschacht Ihres Flüssiggastanks sollte problemlos zugänglich und sauber sein. Das heißt frei von Wasser und Erde. Es ist außerdem wichtig, dass der Tank noch einen Füllstand von mindestens 35 % aufweist. Zudem sollten Sie Ihre Gastank-Papiere und alle vorhandenen Prüfdokumente zur Hand haben.
Bei der Äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Tank hat und alle erforderlichen Dokumente bereithalten.
Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.
Nein, anders als Privatverbraucher müssen Gastanks von Gewerbetreibenden in einem Intervall von 4 Jahren geprüft werden.
Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.
Die Flüssiggasanlage kann hierbei eventuell in Betrieb bleiben.
Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.
Nein, die Bestellung von Prüfungen ist lediglich über unseren Online-Shop möglich. Wenn Sie allerdings unsicher sind oder Rückfragen haben, rufen Sie uns gerne Mo-Fr zwischen 07:00 und 17:00 Uhr an unter 02156 / 9188-0.
Die Innere Gastankprüfung kann nicht bei Frost durchgeführt werden, da das Sicherheitsventil unter diesen Umständen nicht geprüft werden kann – die Wintermonate sind daher nicht ideal.
Momentan ist es leider noch nicht möglich, in allen Postleitzahlengebieten Deutschlands Prüfungen anzubieten. Bei der Eingabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie jedoch einen Hinweis.