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Warum benötigen wir einen Eigentumsnachweis?

Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.

Kategorien: Allgemeines, Flüssiggas bestellen, Prüfungen