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Was ist in einem Notfall zu tun?

Flüssiggas ist geruchlos. Durch die Beimischung von Geruchsstoffen erhält es  jedoch einen so intensiven Geruch, so dass Sie selbst kleinste austretende Gasmengen sofort riechen.

Bei Gasgeruch:

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt.

  1. Vermeiden Sie offenes Feuer (Kerzen) ebenso wie Funken, die u.a. beim Rauchen entstehen. Aus diesem Grund dürfen Feuerzeuge und Streichhölzer nicht vor Ort benutzt werden. Auch durch elektronische Geräte können Funken entstehen: Betätigen Sie weder Licht- noch Geräteschalter und ziehen Sie keine Stecker aus den Steckdosen. Benutzen Sie das Telefon nur im Freien.
  2. Lüften Sie sofort. Durch das Öffnen der Fenster senken Sie die Gaskonzentration im Raum. Dunstabzugshauben oder Ventilatoren dürfen nicht betrieben werden!
  3. Unterbinden Sie die Gaszufuhr. Schließen Sie dazu das Gasentnahmeventil am Flüssiggasbehälter und die Hauptsperreinrichtung am oder im Gebäude (Drehung im Uhrzeigersinn).
  4. Bitte warnen bzw. informieren Sie Ihre Mitbewohner. Verzichten Sie dabei auf die Nutzung der Klingel – hierbei könnten sich Funken bilden. Machen Sie durch Klopfen auf sich aufmerksam.
  5. Verlassen Sie nach Durchführung obiger Maßnahmen so schnell wie möglich das Haus.
  6. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr. Achtung: Telefonieren Sie erst dann, wenn Sie sich außerhalb des Hauses befinden. Hierdurch vermeiden Sie die Funkenbildung im Haus.

Bei Störungen und Undichtigkeiten:

Schließen Sie sofort das Gasentnahmeventil am Flüssiggasbehälter unter der Armaturenhaube – bzw. bei unterirdischen Behältern unter dem Domschachtdeckel. Auch die Hauptsperreinrichtung unmittelbar nach oder vor Eintritt der Rohrleitung in das Gebäude muss geschlossen werden (Drehung im Uhrzeigersinn).

Bei einer Betriebsstörung rufen Sie bitte eine Fachfirma an.

Kategorie: Allgemeines