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Äußere Prüfung oberirdischer Tank

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Äußere Behälterprüfung für oberirdischen Flüssiggastank

– Prüfintervall: 2 Jahre
– Sichtprüfung von Behälter und Armaturen
– Prüfung der Armaturen auf Leckagen
– Prüfung der Ex-Zonen- und Sicherheitsbereiche
– Dokumentation des Prüfergebnisses
– An- und Abfahrt

Notwendige Reparatur- / Instandhaltungsarbeiten werden nach Vorlage der Prüfunterlagen angeboten und sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung.

Artikelnummer: AUSSER_OBER_MIT_VARIANTEN Kategorien: ,

Leistungsinhalt

Flüssiggastanks weisen kaum Verschleiß auf und sind dadurch viele Jahrzehnte nutzbar. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Fachprüfung des Flüssiggastanks zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Für oberirdische Gastanks ist daher alle 2 Jahre eine äußere Prüfung fällig.

Ablauf der äußeren Prüfung Ihres Flüssiggastanks Nachdem Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestelleingangsbestätigung. Ihre Daten werden von unseren Mitarbeitern anschließend geprüft und der Auftrag per E-Mail bestätigt. Am Tag der Prüfung benötigt der Prüfer ca. 30 Minuten für das Prüfverfahren. Die Flüssiggasanlage kann hierbei wie gewohnt in Betrieb bleiben.

Welche Leistungen beinhaltet die äußere Prüfung des Flüssiggastanks Unsere Leistungen für die äußere Prüfung enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte zur Überprüfung:

  • Die Anfahrt einer unserer befähigten Personen
  • Prüfung des äußeren Zustandes des Flüssiggasbehälters und Ausrüstungen auf Unversehrtheit
  • Vollständigkeit der Ausrüstung
  • Dichtheit des Behälters und seiner Ausrüstung
  • Einhaltung der Aufstellungsbedingung nach TRF 2012
  • Kontrolle der sichtbaren Rohrleitung
  • sowie die Ausstellung einer Prüfaufzeichnung und Prüfplakette

Was muss bei der äußeren Gastankprüfung zusätzlich beachtet werden? Bei der äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Gastank hat und dass Sie alle erforderlichen Behälter- und Prüfdokumente bereithalten.

Tankgrößen Wir bieten unsere Prüfungen für alle oberirdischen Flüssiggastanks mit einer Füllmenge < 3 Tonnen an.

Fehlfahrt Wenn und soweit die ungehinderte Zufahrt zum Befüllungs- bzw. Lieferort nicht gegeben ist und/oder die Lieferung, Befüllung bzw. Dienstleistung nicht vorgenommen werden kann und/oder mehrere Anfahrten notwendig sind (Fehlfahrt), werden die Kosten der Fehlfahrt dem Kunden in Rechnung gestellt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Produktinformationen

Prüfer: Befähigte Personen nach BetrSichV

Prüfintervall: Alle 2 Jahre

Angebot gültig für: Privat, Gewerbe – Tanks < 3 t

Prüfung für Lagerungsart/en: oberirdisch

Dauer der Prüfung vor Ort: ca. 30 Minuten

Vorlaufzeit bis Durchführung:  Durchführung bis 31.12. bei Beauftragung bis Oktober

Häufige Fragen

Äußere Prüfung oberirdischer Flüssiggastank

Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Diese sind durch den Betreiber – in Ihrem Falle: Sie als Eigentümer – zu veranlassen. Das Ergebnis der Prüfungen muss schriftlich bescheinigt werden. Der Zweck der Prüfungen ist es  zu beurteilen, ob sich die geprüften Anlagenteile zum Prüfzeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand für die vorgesehene Betriebsweise befinden und ob zu erwarten ist, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen der Regelwerke entsprechen werden.

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige der ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle). Es erfolgt alle 2 Jahre die “äußere Prüfung”, alle 10 Jahre die “innere Prüfung”. Hier gilt die TRF (Technisches Regelwerk Flüssiggas/Betriebssicherheitsverordnung).

Alle 10 bzw. 5 Jahre müssen die Rohrleitungen, Armaturen und Gasverbrauchsgeräte durch einen Sachverständigen oder durch eine Fachfirma geprüft werden.

Einen Sachverständigen der ZÜS vermittelt Ihnen in der Regel Ihr Gaslieferant oder der Verkäufer des Tanks.

Bitte legen Sie uns bei der Bestellung die Nachweise über die aktuellsten Prüfungen vor, da wir nur in geprüfte Tanks einfüllen können. Sollten wir bei der Befüllung Unregelmäßigkeiten in den Angaben bemerken, behalten wir uns vor, die Befüllung abzubrechen. Die dabei entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Bei der Äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Tank hat und alle erforderlichen Dokumente bereithalten.

Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.