Leistungsinhalt
Flüssiggastanks weisen kaum Verschleiß auf und sind dadurch viele Jahrzehnte nutzbar. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Fachprüfung des Flüssiggastanks zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Für oberirdische Gastanks ist daher alle 2 Jahre eine äußere Prüfung fällig.
Ablauf der äußeren Prüfung Ihres Flüssiggastanks Nachdem Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestelleingangsbestätigung. Ihre Daten werden von unseren Mitarbeitern anschließend geprüft und der Auftrag per E-Mail bestätigt. Am Tag der Prüfung benötigt der Prüfer ca. 30 Minuten für das Prüfverfahren. Die Flüssiggasanlage kann hierbei wie gewohnt in Betrieb bleiben.
Welche Leistungen beinhaltet die äußere Prüfung des Flüssiggastanks Unsere Leistungen für die äußere Prüfung enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte zur Überprüfung:
- Die Anfahrt einer unserer befähigten Personen
- Prüfung des äußeren Zustandes des Flüssiggasbehälters und Ausrüstungen auf Unversehrtheit
- Vollständigkeit der Ausrüstung
- Dichtheit des Behälters und seiner Ausrüstung
- Einhaltung der Aufstellungsbedingung nach TRF 2012
- Kontrolle der sichtbaren Rohrleitung
- sowie die Ausstellung einer Prüfaufzeichnung und Prüfplakette
Was muss bei der äußeren Gastankprüfung zusätzlich beachtet werden? Bei der äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Gastank hat und dass Sie alle erforderlichen Behälter- und Prüfdokumente bereithalten.
Tankgrößen Wir bieten unsere Prüfungen für alle oberirdischen Flüssiggastanks mit einer Füllmenge < 3 Tonnen an.
Fehlfahrt Wenn und soweit die ungehinderte Zufahrt zum Befüllungs- bzw. Lieferort nicht gegeben ist und/oder die Lieferung, Befüllung bzw. Dienstleistung nicht vorgenommen werden kann und/oder mehrere Anfahrten notwendig sind (Fehlfahrt), werden die Kosten der Fehlfahrt dem Kunden in Rechnung gestellt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unseren AGB.