Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit…
Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Diese sind durch den Betreiber – in Ihrem Falle: Sie als Eigentümer – zu veranlassen. Das Ergebnis der…
Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine…
Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei…
flüssiggas online liefert Ihnen selbstverständlich ausschließlich Flüssiggas in DIN EN 51622-Qualität. Flüssiggas, das nach dieser Norm hergestellt wird, gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität…
Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.
Die Flüssiggasanlage kann hierbei eventuell in Betrieb bleiben.
Es müssen aktuelle Behälterpapiere (wie u.a. der Eigentumsnachweis) sowie die letzten Prüfdokumente bereitgehalten werden.
Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.
Nein, die Bestellung von Prüfungen ist lediglich über unseren Online-Shop möglich. Wenn Sie allerdings unsicher sind oder Rückfragen haben, rufen Sie uns gerne Mo-Fr zwischen…