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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen

Sollten Sie Fragen rund um Ihre Flüssiggaslieferung von flüssiggas online haben, beantworten wir diese gern! Die häufigsten Fragen samt Antworten haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengefasst. Unter den jeweiligen Themenbereichen finden Sie viele Informationen und nützliche Tipps.

Prüfungen

Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Diese sind durch den Betreiber – in Ihrem Falle: Sie als Eigentümer – zu veranlassen. Das Ergebnis der Prüfungen muss schriftlich bescheinigt werden. Der Zweck der Prüfungen ist es  zu beurteilen, ob sich die geprüften Anlagenteile zum Prüfzeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand für die vorgesehene Betriebsweise befinden und ob zu erwarten ist, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen der Regelwerke entsprechen werden.

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige der ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle). Es erfolgt alle 2 Jahre die “äußere Prüfung”, alle 10 Jahre die “innere Prüfung”. Hier gilt die TRF (Technisches Regelwerk Flüssiggas/Betriebssicherheitsverordnung).

Alle 10 bzw. 5 Jahre müssen die Rohrleitungen, Armaturen und Gasverbrauchsgeräte durch einen Sachverständigen oder durch eine Fachfirma geprüft werden.

Einen Sachverständigen der ZÜS vermittelt Ihnen in der Regel Ihr Gaslieferant oder der Verkäufer des Tanks.

Bitte legen Sie uns bei der Bestellung die Nachweise über die aktuellsten Prüfungen vor, da wir nur in geprüfte Tanks einfüllen können. Sollten wir bei der Befüllung Unregelmäßigkeiten in den Angaben bemerken, behalten wir uns vor, die Befüllung abzubrechen. Die dabei entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Bei der Äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Tank hat und alle erforderlichen Dokumente bereithalten.

Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.