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Häufige Fragen

Alle Antworten auf Ihre Fragen

Sollten Sie Fragen rund um Ihre Flüssiggaslieferung von flüssiggas online haben, beantworten wir diese gern! Die häufigsten Fragen samt Antworten haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengefasst. Unter den jeweiligen Themenbereichen finden Sie viele Informationen und nützliche Tipps.

Allgemeines

Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.

Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.

  1. Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
  2. In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
  3. Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
  4. Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
  5. Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.

flüssiggas online liefert Ihnen selbstverständlich ausschließlich Flüssiggas in DIN EN 51622-Qualität. Flüssiggas, das nach dieser Norm hergestellt wird, gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität und damit die Gewähr für eine einwandfreie Verbrennung und den optimalen Einsatz von Flüssiggas in Ihrem Haus. Darüber hinaus bietet es die Grundlage für erleichterte Auflagen im Rahmen der 10-jährigen Prüfung des Behälters.

Kategorien: Allgemeines, Prüfungen

Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.

Flüssiggas bestellen

Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.

Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.

  1. Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
  2. In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
  3. Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
  4. Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
  5. Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.

Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.

Prüfungen

Die technischen Daten Ihres Tanks (Hersteller, Behälternummer, Baujahr, zulässiger Betriebsüberdruck, maximaler Inhalt, etc.) können Sie dem Typenschild auf Ihrem Tank entnehmen. Dieses befindet sich bei einem oberirdischen Tank gut sichtbar auf der Kopfseite des Tanks (runde Ansicht) in der Nähe der Armaturen bzw. bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.

Für die Annahme Ihrer Bestellung benötigen wir neben den Angaben zu den regelmäßigen Prüfungen den Namen des Herstellers, die Behälternummer. das Baujahr und die Behältergröße.

Je nach Prüfungsart (Innere Tankprüfung, Äußere Tankprüfung oder Rohrleitungsprüfung) dauert die Prüfung zwischen 30 und 90 Minuten.

Kategorie: Prüfungen

Die Prüfung dauert zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Bauart Ihres Flüssiggastanks.

  1. Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
  2. In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
  3. Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
  4. Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
  5. Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.

Flüssiggasanlagen müssen regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Diese sind durch den Betreiber – in Ihrem Falle: Sie als Eigentümer – zu veranlassen. Das Ergebnis der Prüfungen muss schriftlich bescheinigt werden. Der Zweck der Prüfungen ist es  zu beurteilen, ob sich die geprüften Anlagenteile zum Prüfzeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand für die vorgesehene Betriebsweise befinden und ob zu erwarten ist, dass sie bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung den Anforderungen der Regelwerke entsprechen werden.

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige der ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle). Es erfolgt alle 2 Jahre die “äußere Prüfung”, alle 10 Jahre die “innere Prüfung”. Hier gilt die TRF (Technisches Regelwerk Flüssiggas/Betriebssicherheitsverordnung).

Alle 10 bzw. 5 Jahre müssen die Rohrleitungen, Armaturen und Gasverbrauchsgeräte durch einen Sachverständigen oder durch eine Fachfirma geprüft werden.

Einen Sachverständigen der ZÜS vermittelt Ihnen in der Regel Ihr Gaslieferant oder der Verkäufer des Tanks.

Bitte legen Sie uns bei der Bestellung die Nachweise über die aktuellsten Prüfungen vor, da wir nur in geprüfte Tanks einfüllen können. Sollten wir bei der Befüllung Unregelmäßigkeiten in den Angaben bemerken, behalten wir uns vor, die Befüllung abzubrechen. Die dabei entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Neben der Rohrleitungsprüfung sind eine Äußere Prüfung durch befähigte Personen alle zwei Jahre Pflicht. Dazu kommt noch die Innere Prüfung – diese ist alle 10 Jahre fällig und wird von zugelassenen Überwachungsstellen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt. Gerne übernehmen wir für Sie die Beauftragung der Prüfungen.

Kategorie: Prüfungen

Es müssen aktuelle Behälterpapiere (wie u.a. der Eigentumsnachweis) sowie die letzten Prüfdokumente bereitgehalten werden.

Befähigte Personen sind Fachkräfte, die zum Beispiel an der Deutschen Akademie Flüssiggas qualifizierende Schulungen nach Betriebssicherheitsverordnung durchlaufen und bestanden haben.

Kategorie: Prüfungen

flüssiggas online liefert Ihnen selbstverständlich ausschließlich Flüssiggas in DIN EN 51622-Qualität. Flüssiggas, das nach dieser Norm hergestellt wird, gibt Ihnen die Garantie für gleichbleibende Qualität und damit die Gewähr für eine einwandfreie Verbrennung und den optimalen Einsatz von Flüssiggas in Ihrem Haus. Darüber hinaus bietet es die Grundlage für erleichterte Auflagen im Rahmen der 10-jährigen Prüfung des Behälters.

Kategorien: Allgemeines, Prüfungen

Der Domschacht Ihres Flüssiggastanks sollte problemlos zugänglich und sauber sein. Das heißt frei von Wasser und Erde. Es ist außerdem wichtig, dass der Tank noch einen Füllstand von mindestens 35 % aufweist. Zudem sollten Sie Ihre Gastank-Papiere und alle vorhandenen Prüfdokumente zur Hand haben.

Bei der Äußeren Gastankprüfung sollten Sie darauf achten, dass der Prüfer einwandfreien Zugang zum Tank hat und alle erforderlichen Dokumente bereithalten.

Bitte beachten Sie, dass wir nach §1004 BGB nur Tanks mit Flüssiggas befüllen dürfen, die sich in Kundeneigentum befinden. Senden Sie uns daher gemeinsam mit Ihrer Bestellung eine Kopie des Kaufbeleges als Eigentumsnachweis zu.

Nein, anders als Privatverbraucher müssen Gastanks von Gewerbetreibenden in einem Intervall von 4 Jahren geprüft werden.

Kategorie: Prüfungen

Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.

Die Flüssiggasanlage kann hierbei eventuell in Betrieb bleiben.

Schlagwort: Prüfung

Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.

Nein, die Bestellung von Prüfungen ist lediglich über unseren Online-Shop möglich. Wenn Sie allerdings unsicher sind oder Rückfragen haben, rufen Sie uns gerne Mo-Fr zwischen 07:00 und 17:00 Uhr an unter 02156 / 9188-0. 

Kategorie: Prüfungen

Die Innere Gastankprüfung kann nicht bei Frost durchgeführt werden, da das Sicherheitsventil unter diesen Umständen nicht geprüft werden kann – die Wintermonate sind daher nicht ideal.

Momentan ist es leider noch nicht möglich, in allen Postleitzahlengebieten Deutschlands Prüfungen anzubieten. Bei der Eingabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie jedoch einen Hinweis.

 

Kategorie: Prüfungen